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Verhaltenskodex für den Vertrieb
Mit Wirkung zum 01. Juli 2013 ist die Interlloyd Versicherungs-AG dem GdV-Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb beigetreten und findet sich unter den auf der Homepage des GdV veröffentlichten beigetretenen Unternehmen.
Was bedeutet der Kodex grundsätzlich?
Die Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatten ihr 2010 entwickeltes Verhaltensregelwerk im November 2012 erweitert und verschärft. Der neue Kodex stellt ein klares Bekenntnis der Branche zu mehr Verbraucherschutz, höherer Beratungsqualität, Vermittlerqualifikation und transparenten verbindlichen Regelungen für den Umgang mit Kunden dar und schafft damit die Voraussetzungen für eine Vertrauensstärkung in den gesamten Bereich der Versicherungsvermittlung.
Welche Bedeutung hat der Beitritt zum Kodex für die Interlloyd?
Durch den Beitritt zu den elf reformierten Leitlinien des Kodex setzt die Interlloyd klare Schwerpunkte auf die Themen Compliance und Vermittlerqualifikation und bestätigt ihre Überzeugung von einer kundengerechten Beratung und Vermittlung im Interlloyd-Vertrieb. Als wesentliche Neuerung gegenüber dem Verhaltenskodex von 2010 kontrollieren künftig unabhängige Wirtschaftsprüfer alle zwei Jahre, ob die internen Vorschriften des Unternehmens den Regelungen des Kodex entsprechen. Damit erhält der Kodex ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Selbstkontrolle.
Weitere Informationen
Der GDV hat die Namen der beigetretenen Unternehmen auf seiner Internetseite veröffentlicht. Bislang finden sich 227 Unternehmen auf der Liste, was gemessen an den Beitragseinnahmen über 70 Prozent des Marktes darstellt.
Auf den Seiten des GdV erhalten Sie den vollständigen Wortlaut des Verhaltenskodex und die jeweils aktuelle Liste aller beigetretenen Versicherungsunternehmen.