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Das Fehlen eines Rauchmelders in Wohnräumen, trotz neuer gesetzlicher Vorgaben vieler Bundesländer, hat bei der Interlloyd in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz, denn Rauchmelder dienen primär dem Personenschutz. Sie sind weniger dazu geeignet einen Brand zu verhindern oder Sachschäden vorzubeugen.
Daher bieten wir auch bei Verstoß gegen diese Rauchmelderpflicht den Versicherungsschutz in vollem Umfang.