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Wohnen Ihre Kunden in Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland, sollten sie bis zum Jahresende Rauchmelder einbauen. Berliner Bauherren müssen diese ab 2017 in Neubauten anbringen. Das alles nicht nur, weil es im Gesetz steht, sondern weil es Leben retten kann.
Das ist wichtig, denn Brände im privaten Wohnungsbereich brechen häufig nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus. Wer im Schlaf überrascht wird, hat schlechte Chancen. Der gefährliche Rauch macht Sie bereits nach zwei bis drei Minuten besinnungslos.
Die tödliche Gefahr geht vom Kohlenmonoxid aus, das bei fast jedem Wohnungsbrand entsteht. Gefahren kennen, erkennen und sich richtig verhalten – das ist das A und O der Brandverhütung. Die wichtigste Vorsichtsmaßnahme ist das Anbringen von Rauchmeldern.
Wohnungseigentümer sind für die Montage und die Instandhaltung in ihrer eigenen Wohnung zuständig. Als Vermieter sieht das kaum anders aus. Allerdings können die Kosten für die Wartung, wie bei denen für Wasser- und Wärmezähler, auf die Mieter umgelegt werden und bei den Nebenkosten abgerechnet werden, sofern das vertraglich vereinbart wurde.
Wie bei fast allen elektronischen Geräten gibt es auch bei Rauchmeldern ein paar Unterschiede. Da Rauchmelder mitunter überlebenswichtig sein können, lohnt es sich, auf die Qualität zu achten. Zum Beispiel sollten das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das VdS-Prüfsiegel der VdS Schadensverhütungs-GmbH nicht fehlen. Ein „Q“ in Verbindung mit dem VdS Zeichen kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Sie haben beispielsweise Batterien mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer.
Brandschutzbeauftragte und Feuerwehren empfehlen einen Rauchmelder pro Etage als Mindestabsicherung – besser natürlich in jedem Raum außer Küche und Bad. Am wichtigsten sind die Schlafbereiche, also Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure. Rauchwarnmelder sollten jeweils an der Decke in der Raummitte montiert werden.