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Neu! Mitversicherung von Impfschäden – auch COVID-19
Impfungen gegen COVID-19 sind ein sehr aktuelles Thema. Wer zahlt eigentlich bei Impfschäden? Nehmen Sie Ihren Kunden die Sorge!
Mit dem Interlloyd Unfall-Schutz sind Ihre Kunden auch beim Impfen gegen COVID-19 bestens geschützt!
Wer zahlt, wenn etwas passiert?
Dauerhafte Schäden nach einer Impfung sind sehr selten. Die gesetzlichen Schadenersatzansprüche reichen in den meisten Fälle nicht aus. Wir zahlen, wenn Ihr Kunde bleibende Schäden nach einer Schutzimpfung davonträgt.
Wir erweitern ab sofort den vereinbarten Versicherungsschutz von Impfschäden
Der erweiterte Schutz gilt für alle Neu- und Bestandskunden, bei denen Impfschäden bisher nur durch bestimmte Schutzimpfungen in den Interlloyd Unfallprodukten mitversichert waren
Wir leisten, wenn es zu dauerhaften Impfschäden durch eine Schutzimpfung kommt, die mit einem von der EMA für die EU zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurde
Als Versicherungsfall gilt der Tag der Impfung (durch einen Arzt), die den Schaden hervorgerufen hat
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Invaliditätssumme
Sichern Sie Ihren Kunden den wertvollen Interlloyd Unfall-Schutz auf für die wichtigen Impfungen!