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Versicherung für Betriebe rund um Beauty, Wellness und Fitness

Folgende Betriebsarten* sichern wir mit SchönGesund ab:

* Auszug aus den Betriebsarten

  • Fitnesstrainer

  • Friseur / Barbier

  • Fußpflegestudio

  • Waxing-Studio

  • Chiropraktiker

  • Ergotherapeut

  • Heilpraktiker

  • Kosmetiksalon

  • Fingernagelstudio

  • Hunde- und Katzensalon

  • Massagesalon

  • Physiotherapeut

Die richtige Absicherung für Beautybetriebe, Wellnessbetriebe und Fitnessbetriebe

Es gibt kaum andere Dienstleister, die so nah an ihren Kunden sind wie Ihre Gewerbekunden aus dem Wellness- und Beautybereich. Ob in einem Friseur- oder Kosmetiksalon, einem Fußpflege- oder Hundesalon: In der Schönheits­pflege arbeiten Ihre Kunden immer direkt an oder mit ihren Kunden. Deshalb tragen Ihre Kunden ein hohes Maß an Verantwortung. Denn schon kleine Miss­geschicke können erhebliche Auswirkungen haben – und vor Fehlern ist niemand gefeit.

SchönGesund – das Branchenkonzept der Interlloyd – wenn es um die Sicherheit und Existenz Ihrer Kunden geht.

Betriebs- und Produkthaftpflicht

  • Besitzstandsgarantie
  • Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (bei Bagatellschäden)
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Kein Abzug aufgrund Obliegenheitsverletzung bis 100.000 €, darüber bis 1 Mio. € max. 20 %
  • Sonstige Tätigkeitsschäden bis zur VS
  • Regelung bei Gemeinschaftspraxen und Vertretungen
  • Verkauf von Kosmetikartikeln bis 30.000 € Umsatz
  • Abhandenkommen von Wertsachen der Patienten, ihrer Begleiter und Besucher bis 2.000 €
  • Erweiterung Betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken
  • ForderungsmanagementPlus

Sachinhalt / Ertragsausfall

  • Besitzstandsgarantie
  • Verbesserte Neuwertentschädigung
  • Unterversicherungsverzicht bis 20 % der VS, mind. 100.000 €, max. 500.000 €
  • Kein Abzug aufgrund grober Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzung und Nichteinhaltung gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften bis 100.000 €, darüber bis 1 Mio. € max. 20 %
  • Regressverzicht auf Wunsch des VN bis 500.000 €
  • ForderungsmanagementPlus

Elektronik mit Ertragsausfall

Gruppen-Unfall

Bei den genannten Deckungsinhalten handelt es sich um stichwortartige Auszüge. Detaillierte Ausführungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

 

Betriebshaftpflicht – Personen- und Sachschäden, sowie Vermögensschäden gut abgesichert

 

Eine Versicherung, die dem Beautybetrieb Ihrer Kunden nicht fehlen darf, ist die Betriebshaftpflicht. Diese Versicherung schützt die Existenz, wenn Ihre Kunden einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Da sie direkt an ihren Kunden arbeiten, ist das Risiko die Gesundheit oder das Aussehen eines der Kunden zu schädigen, höher als in anderen Berufen. Und ausgerechnet solche Personenschäden sind oft sehr teuer. Umso wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz für Ihre Kunden.

Beispiel aus der Praxis

Masseur

Hautausschlag im Massagesalon von Markus

Der Masseur Markus vergisst, seinen Kunden nach Unverträglichkeiten zu fragen und verwendet ein Massageöl, das starke allergische Reaktionen bei dem Kunden hervorruft. Der Kunde muss sich von einem Arzt behandeln lassen und ist für einige Zeit nicht arbeitsfähig. Da er selbstständig ist, erleidet er Einkommenseinbußen. Sowohl für die Behandlungskosten als auch für den Ersatz der finanziellen Einbußen des Kunden kommt die Interlloyd auf.

Beispiel aus der Praxis

Nageldesign

Verunreinigte Kleidung in Emilias Fingernagelstudio

Eine Kundin ist in Emilias Fingernagelstudio zur Maniküre. Aus Versehen lässt die Nageldesignerin den Pinsel mit dem roten Nagellack fallen. Nagellack gelangt sowohl auf die helle Hose als auch die Sandalen ihrer Kundin. Die Interlloyd begleicht den entstandenen Schaden.

Geschäfts­inhaltsversicherung – keine Sorge um das Inventar Ihrer Kunden

Schönheit und Wellness für andere, daran arbeiten Ihre Kunden. Und darauf sollten sie sich voll und ganz konzentrieren können. Sorgen um Schäden an der Ausstattung des Betriebs Ihrer Kunden sollten im Arbeits­alltag keine Rolle spielen. Sichern Sie deshalb den Beautybetrieb Ihrer Kunden mit einer weiteren Versicherung ab, der Inhalts­versicherung. Werden die Einrichtung, Waren oder Pflege­produkte bei einem Brand, durch Leitungs­wasser, Einbruch­diebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt, sind Ihre Kunden, mit dieser Gewerbe­versicherung gut abgesichert. Bei Bedarf kann diese um eine Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung erweitert werden.

Beispiel aus der Praxis

Chiropraktik

Einbrecher in Mirkos Chiropraxis

Der gewaltsame Einbruch in die Chiropraxis von Mirko zieht zahlreiche Folgen nach sich: Neben der komplett demolierten Inneneinrichtung stellt der Chiropraktiker Mirko fest, dass sowohl aus dem Büro als auch aus Praxisräumen sämtliche Produkte und Geräte entwendet wurden. Die Interlloyd übernimmt den Schaden.

Beispiel aus der Praxis

Friseur

Sophias Friseursalon unter Wasser

Bei einem Wasserhahn im Friseursalon von Sophia ist die Dichtung marode. Eines Nachts platzt sie vollständig ab und eine große Menge Wasser tritt aus. Sämtliche Möbelstücke, die auf dem Boden von Sophias Friseursalon stehen, sowie Pflege­produkte, die unten in den Regalen lagern, werden unbrauchbar. Sophias Salon hat eine Inhaltsversicherung der Interlloyd, die die Kosten für den Schaden trägt.