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Unsere Glasversicherung gewährleistet, dass Ihre Kunden eine zeitnahe Reparatur beauftragen können, wenn Glas zu Bruch geht. Mit unserer Glasversicherung ist von der Glas-Tür bis zum Ceran-Kochfeld oder dem Glastisch der Wohnung Ihrer Kunden alles umfassend abgesichert.
Interlloyd leistet für Entschädigung die im Versicherungsschein bezeichneten und fertig eingesetzten oder montierten | |
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff | |
Platten aus Glaskeramik | |
Glasbausteine und Profilbaugläse | |
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff | |
künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegel | |
sonstigen Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind |
Interlloyd leistet Ersatz für | |
das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) | |
das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten | |
zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von „versicherte Sache“ durch deren Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten) |
bis 1.000 Euro |
die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Versicherte Sachen) |
bis 1.000 Euro |
das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) |
bis 1.000 Euro |
die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen |
bis 1.000 Euro |