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In sechs Bundesländern sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen: Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch wenn Ihr Kunde woanders leben sollten: Dieser Schutz ist unbedingt empfehlenswert!
Deckungsumfang | |
Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
5.000.000 € pauschal |
Miversicherte Personen | |
Familienangehörige | |
Tierhüter (nicht gewerbsmäßig) | |
Highlights | |
Jungtiere bis 6 Monate prämienfrei | |
Ungewollter Deckakt | |
Flurschäden | |
als Zugtier von privaten Schlittenfahrten | |
Mietsachschäden |
bis 300.000 € |
Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von eigenen privaten Pferden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
Deckungsumfang | |
Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
5.000.000 € pauschal |
Miversicherte Personen | |
Familienangehörige | |
Tierhüter (nicht gewerbsmäßig) | |
Highlights | |
Unentgeltliche Überlassung an Dritte (Fremdreiterrisiko) | |
Teilnahme an Reitturnieren und Schauvorführungen (keine Pferderennen) | |
Als Zugtier von privaten Schlitten- und Kutschfahrten |
bis 20.000 € (SB 500 €) |
Fohlen bis 12 Monate prämienfrei | |
Ungewollter Deckakt | |
Reiten und Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung | |
Reiten mit und ohne Sattel | |
Reitbeteiligung | |
Mietsachschäden an Stallung, Reithallen, Weiden |
bis 10.000 € (SB 20 %, mind. 100 €) |
Mietsachschäden an Pferdetransportanhängern |
bis 5.000 € (SB 20 %, mind. 100 €) |