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Existenz-Schutz – unsere funktionelle Invaliditätsversicherung

Mehr als nur eine Unfallversicherung – damit die finanzielle Sicherheit bei Unfall oder Krankheit für Ihre Kunden gewährleistet bleibt

Der Verlust der eigenen Arbeitskraft ist mit hohen finanziellen Einbußen verbunden. Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Eine private Vorsorge ist daher umso wichtiger. Nicht jeder kannn sich jedoch eine Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeits­versicherung leisten. Die Interlloyd bietet eine preisgünstige Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfall: Existenz-Schutz - die funktionelle Invaliditätsversicherung.

Wir sichern den Lebensstandard mit einer monatlichen Rente umfassend ab

Die Höhe der Rentenleistung ist frei wählbar - ganz nach dem jeweiligen Absicherungsbedarf

Besonders interessant für Selbstständige (z. B. Handwerker) oder Nicht-Erwerbstätige (z. B. Hausfrauen / Hausmänner)

Funktionelle Invaliditätsversicherung

Wo ist der Unterschied zur Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeits­versicherung?

Anders als bei der Berufs- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherung ist es beim Existenz-Schutz unerheblich, ob Ihre Kunden durch die Erkrankung in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sind. Die Rentenzahlung wird nach objektiven, nachvollziehbaren medizinischen Kriterien festgelegt.

Diese 6 Kernleistungen deckt der Existenz-Schutz ab:

Unfall

Nach einem Unfall:
Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität

Pflegebedürftigkeit

Die Interlloyd leistet bei Einstufung ab dem Pflegegrad II nach §§ 14 und 15 SGB, Elftes Buch

Organschäden

Die Interlloyd sichert Sie vor den finanziellen Folgen bestimmter Erkrankungen lebenswichtiger Organe (wie Gehirn, Herz oder Leber) ab

Verlust von Grundfähigkeiten

Der Verlust körperlicher oder geistiger Grundfähigkeiten (z. B. Gehen oder Verlust der Orientierung) kann zu hohen finanziellen Folgekosten führen

Krebs

Die Interlloyd leistet bei Feststellung einer Krebserkrankung ab Stadium / Grad I.

Rechtsschutz

Telefonische Erstberatung und Rechtsschutz in einem Leistungsfall

Für wen ist der Existenz-Schutz besonders interessant?

 

Der Existenz-Schutz ist für alle im Alter von 18 bis 59 Jahre interessant, besonders

Selbstständige für Selbstständige, die keine Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung erwerben können und sich nicht freiwillig versichern
Handwerker / keine Berufs­unfähigkeits­versicherung möglich für Menschen, die aufgrund ihres Berufs eine Berufsunfähigkeit nicht versichern können oder nur zu besonders hohen Beiträgen, zum Beispiel Handwerker
Hausfrauen und Hausmänner für Hausfrauen und Hausmänner, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und sich trotzdem absichern möchten
bei langfristigen Verbindlichkeiten für Personen, die an einer Absicherung langfristiger Verbindlichkeiten interessiert sind, zum Beispiel Hypothekendarlehen oder gewerbliche Gründungsdarlehen

Leistungsübersicht im Detail und Unterlagen

 
Unfall
Nach einem Unfall: Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität
Erweiterter Unfallbegriff
Vergiftungen durch gasförmige Stoffe (Gase, Dämpfe, Staube)
Einschluss tauchtypischer Gesundheitsschäden
Verteidigung, Rettung von Personen, Tieren, Sachen
Ertrinkungs-, Erstickungstod (unter Wasser)
Unfreiwilliger Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Atemluft
Gesundheitsschäden durch Hitze und Kälte
Einschluss Höhenkrankheit
Schädigung an Gliedmaßen, Wirbelsäule durch Eigenbewegung
Verrenkung des Gelenks
Zerrung oder Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln und Menisken
Bauch- und Unterleibsbrüche
Frist für die Eintreten einer Invalidität bis 24 Monate
Frist für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung einer Invalidität bis 36 Monate
Verbesserte Gliedertaxe
Auszug:
Arm 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 70 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 70 %
Hand 60 %
Daumen 25 %
Zeigefinger 15 %
Andere Finger 10 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis unterhalb des Knies 60 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55 %
Fuß 50 %
Große Zehe 8 %
Andere Zehe 5 %
Auge 60 %
Gehör auf einem Ohr 40 %
Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 15 %
Sprachvermögen 100 %
Niere 25 %
Milz 10 %
Gallenblase 10 %
Magen 20 %
Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm 25 %
Ein Lungenflügel 50 %
Anrechnung des Mitwirkungsanteils bei Vorerkrankungen ab 50 %
Pflegebedürftigkeit
Die Interlloyd leistet bei Einstufung in einem Pflegegrad II, III, IV und V nach §§ 14 und 15 SGB, Elftes Buch
Organschäden
Die Interlloyd sichert Sie vor den finanziellen Folgen bestimmter Erkrankungen lebenswichtiger Organe (wie Gehirn, Herz oder Leber) ab
Organrente wird fällig bei:
  • Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten
  • Herzinfarkt und andere Herzerkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Lungenerkrankungen
  • Lebererkrankungen
Verlust von Grundfähigkeiten
Der Verlust körperlicher oder geistiger Grundfähigkeiten (wie Gehen oder Verlust der zeitlichen / örtlichen Orientierung) kann zu hohen finanziellen Folgekosten führen
Dauerhafter Verlust des Sehvermögens (Blindheit)
Dauerhafter Verlust des Sprachvermögens (Stummheit)
Dauerhafter Verlust des Hörvermögens (Taubheit)
Dauerhafter Verlust der Orientierung
Teilleistung
Handfunktionen 34 Punkte
Heben und Tragen 34 Punkte
Arme bewegen 34 Punkte
Treppen hinauf- bzw. heruntergehen 17 Punkte
Nicht gehen können 34 Punkte
Stehen 34 Punkte
Knien und Bücken 34 Punkte
Sitzen 34 Punkte
Erheben 34 Punkte
Beugen 34 Punkte
Krankheitsbedingter Entzug der Fahrerlaubnis 34 Punkte
Krebs
Die Interlloyd leistet bei Feststellung einer Krebserkrankung ab Stadium / Grad I.
Bösartiger Tumor / Lymphknotenkrebs / Blutkrebs
Stadium / Grad I: 6 Monatsrenten
Stadium / Grad II: 12 Monatsrenten
Stadium / Grad III: 36 Monatsrenten
Stadium / Grad IV: 60 Monatsrenten
Vorschüssige Zahlung bei Krebsdiagnose: 6 Monatsrenten
Rechtsschutz
Telefonische Erstberatung
Opfer-Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Patienten-Rechtsschutz
In Verbindung mit einem Leistungsfall:
– Europa: unbegrenzt
– weltweit: bis 100.000 Euro
Hilfe bei der Erstellung eines Testaments bis 500 Euro/Vertragsdauer
 

Tarifberechnung und Angebotserstellung

Mit unserer Online-Gesundheitsprüfung wird sofort eine Prämie angezeigt.

Unterlagen für Sie zum Download

Versicherungsbedingungen

Zusätzliche Hilfs- und Pflegeleistungen

Finanzielle Erste Hilfe

Eine zusätzliche Kapitalspritze

in Höhe von sechs Monatsrenten zahlen wir nach einem Unfall, im Pflegefall, bei Organschäden oder bei Verlust von körperlichen oder geistigen Grundfähigkeiten mit dem Beginn unserer Rentenzahlung

Bei einer Hauttransplantation

zahlen wir – abhängig von der betroffenen Körperoberfläche – einmalig bis zu sechs Monatsrenten

Persönlicher Reha-Manager

Welche Heilbehandlung ist optimal? Kann der Beruf noch ausgeübt werden? Gibt es Versorgungsansprüche? Für den richtigen Überblick, stellen wir bis zu drei Jahre einen Reha-Manager bereit, der begleitet und in all diesen Fragen persönlich berät.

  • Er klärt medizinische Fragen und hilft, passende Kliniken und Fachärzte zu finden.
  • Er sagt Ihren Kunden, ob, wie und wo Sie Pflegerente oder Zahlungen beantragen können.
  • Er zeigt Ihren Kunden Möglichkeiten auf, wenn sie psychologische Unterstützung brauchen.
  • Er unterstützt Ihre Kunden bei der Neuordnung des Haushalts.

weitere Pluspunkte

Zusätzliche Leistungen des Existenz-Schutzes

Mit bis zu 30.000 Euro stehen wir Ihren Kunden zusätzlich zur Seite, um die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung abzufedern.

Zum Beispiel für

  • Behandlungskosten, etwa Zahnersatz oder kosmetische Operationen
  • Den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos
  • Bergungs- und Transportkosten weltweit, auch die Rückreise der Mitreisenden
  • Finanzielle Unterstützung zur Kur und Erholung bis 5.000 Euro
  • Kinderbetreuung und / oder Haustierbetreuung bis 3.000 Euro, max. 100 Euro pro Tag

Unsere Renten- und Innvovationsgarantie

Mit der Rentengarantie ist im Todesfall für die Angehörigen vorgesorgt und sichert dem Lebenspartner die Fortzahlung der Rente für bis zu drei Jahre ab Beginn des Rentenbezugs. Verbessern wir außerdem die Bedingungen für neue Verträge ohne Mehrbeitrag, gelten diese automatisch auch für den Vertrag Ihrer Kunden.

Dauer der Rentenzahlung

Die Dauer der Rentenleistung bei einem Unfall, im Pflegefall, bei einer Organschädigung oder beim Verlust von körperlichen oder geistigen Grundfähigkeiten können Sie beim Abschluss der Versicherung selbst wählen.

Sie entscheiden, ob eine lebenslange Rente gewollt ist oder eine Rente bis zum 67. Lebensjahr. Mit der zweiten Option können Sie die monatliche Rente bei gleichbleibendem Beitrag für Ihre Kunden erhöhen.

  • Im Todesfall Sollte Ihr Kunde während des Rentenbezugs versterben, sorgen wir mit der Rentengarantie für die Angehörigen vor. Wir zahlen dem Lebenspartner für bis zu drei Jahre ab Beginn des Rentenbezugs ein Versorgungsgeld.
  • Bei einer Krebserkrankung also bei bösartigen Tumoren oder Leukämie, erhalten Ihre Kunden die Rente – abhängig vom Schweregrad – bis zu 60 Monate lang.
  • Bei einer Hauttransplantation zahlen wir Ihren Kunden – abhängig von der betroffenen Körperoberfläche – einmalig bis zu sechs Monatsrenten zusätzlich.

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