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Generell gilt für die Steuererklärung: Sie müssen die Nachweise nicht mehr direkt mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln, sondern nur noch auf Verlangen einreichen. Es besteht eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, Sie müssen die Nachweise nach wie vor sammeln und aufbewahren.
Als Interlloyd Kunde erhalten Sie jedes Jahr eine Rechnung für das nächste Versicherungsjahr, die Sie gleichzeitig als Nachweis für das Finanzamt verwenden können. Alternative Beitragsnachweise sind eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags sowie Kontoauszüge, die bestätigen, dass Sie die entsprechenden Versicherungsprämien bezahlt haben. In den darauffolgenden Jahren reicht dann meist ein Nachweis über die Beitragszahlung.