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Ab dem 1. Januar 2022 gelten auf Italiens Skipisten verschärfte Sicherheitsvorschriften.

Neben einer Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer bis 18 Jahren und vermehrten Alkoholkontrollen, wird eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für alle Skifahrer verpflichtend.
Bei einem Verstoß werden neben dem Entzug der Liftkarten zusätzlich Verwaltungsstrafen in Höhe von 100 bis 150 Euro erhoben.

Wenn eine Privat-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, besteht bei der Skisportausübung kein zusätzlicher Bedarf an einer weiteren Haftpflichtversicherung.

Ein entsprechender Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung ist unserer Recherche nach bis dato nicht mitzuführen.

Um auf Nummer sicher zu gehen empfehlen wir einen personifizierten Nachweis in Form des Versicherungsscheins zur Privat-Haftpflichtversicherung beim Skifahren und beim Liftkartenkauf vor Ort mitzuführen.

Wir stellen Ihnen oder Ihren Kunden gerne einen Nachweis des Versicherungsschutzes zur Verfügung.

Senden Sie uns gerne eine E-Mail unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer und Ihres Wunsches zu: